MITARBEITER WERBEN MITARBEITER

Sie haben Freunde, Bekannte und Verwandte, die gerne im KATHARINENHOF arbeiten möchten? Dann freuen Sie sich über unser Programm „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“, das Sie mit einer attraktiven Prämie in Höhe von 2.500 € brutto belohnt.

MITARBEITER WERBEN MITARBEITER: Los geht’s!

1. Prüfen Sie, ob passende Stellen für Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten frei sind. Schauen Sie dafür entweder auf die Aushänge in Ihrer Einrichtung, fragen Sie Ihre Einrichtungsleitung oder schauen Sie im Internet unter: jobs.katharinenhof.net

2. Erzählen Sie Ihren Freunden oder Bekannten von den Vorteilen im KATHARINENHOF und gewinnen Sie sie als potenzielle Mitarbeiter.

3. Füllen Sie das kurze Anmeldeformular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ auf der Rückseite aus. Es muss zeitgleich mit der Bewerbung oder spätestens bis zum ersten Arbeitstag des empfohlenen Mitarbeiters eingehen. Wir benötigen Ihre Personaldaten und die des Bewerbers. Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei Ihrer Einrichtungsleitung ab.

4. Ihr Freund oder Bekannter gibt in seiner Bewerbung an, dass er durch Sie geworben wurde. Nach Bewerbungseingang durchläuft Ihr Kandidat bei uns den ganz normalen Auswahlprozess. Die Verantwortung liegt dann bei uns.

5. Die Prämie in Höhe von 2.500 Euro wird wie folgt ausgezahlt:
1.000 Euro – nachdem der geworbene Mitarbeiter am ersten Arbeitstag erschienen ist
1.500 Euro – nach sechs Monaten erfolgreicher Beschäftigungszeit

FRAGEN & ANTWORTEN

Kann man auch mehrere Freunde, Bekannte und Verwandte empfehlen?
Ja, es können unbegrenzt viele potenzielle Mitarbeiter geworben werden. Ab dem dritten geworbenen Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten gibt es sogar eine Bruttoprämie in Höhe von 1.000 Euro obendrauf.

Kann jeder Mitarbeiter am Programm „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ teilnehmen?
Ja, grundsätzlich können alle Auszubildenden und Mitarbeiter teilnehmen. Ausgenommen sind Mitarbeiter im Mutterschutz, in Elternzeit, in Langzeitkrankheit sowie geringfügig beschäftigte Mitarbeiter.

Gilt das Angebot für alle ausgeschriebenen Stellen?
Nein. Praktikumsstellen sind vom Programm ausgenommen. Ebenso Vertragsverhältnisse unter zwölf Monaten.

Können auch Teilzeitkräfte geworben werden?
Ja, das Programm greift sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitstellen. Ausgenommen sind Jobs für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter.

Sind die Prämien steuerfrei?
Leider ist die Geldprämie lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und wird demnach brutto ausgezahlt.

Wann kann der Mitarbeiter mit der Prämie rechnen?
Wenn der neue Mitarbeiter zum ersten Dienstbeginn erscheint, wird der erste Teil in Höhe von 1.000 Euro brutto im Zuge der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung gezahlt. Der letzte Teil der Prämie in Höhe von 1.500 Euro brutto wird nach erfolgreicher Probezeit nach sechs Monaten ausgezahlt – auch hier im Zuge der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung.