Wenn es um Pflegeberufe geht, tauchen Begriffe wie LG1 und LG2 immer wieder auf. Doch was bedeuten diese Abkürzungen eigentlich, und welche Aufgaben sind damit verbunden? Hier findest du eine einfache Erklärung – ideal, wenn du dich für einen Job in der Pflege interessierst oder schon in diesem Bereich arbeitest.
Die LG1-Qualifikation steht für Leistungsgruppe 1 der Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V. Sie umfasst einfache medizinische Tätigkeiten, die Pflegehilfskräfte – nach entsprechender Schulung – unter Anleitung einer Pflegefachkraft übernehmen dürfen.
Pflegehilfskräfte ohne klassische dreijährige Pflegeausbildung können diese Qualifikation im Rahmen von Fort- oder Weiterbildungen erwerben. Die Schulungen sind meist kurz und praktisch orientiert.
Die LG2-Qualifikation steht für Leistungsgruppe 2 der Behandlungspflege und umfasst komplexere medizinische Aufgaben, die eine höhere Verantwortung und oft eine dreijährige Pflegeausbildung (Pflegefachkraft) voraussetzen.
Pflegefachkräfte (z. B. examinierte Altenpfleger:innen oder Krankenpfleger:innen) besitzen automatisch die LG2-Qualifikation im Rahmen ihrer Berufsausbildung.
In der Pflege geht es nicht nur um Grundpflege, sondern oft auch um medizinische Unterstützung der Patient:innen. Die Unterteilung in LG1 und LG2 sorgt dafür, dass:
Du bist bereits Pflegehilfskraft mit LG1-Qualifikation oder möchtest diese erwerben? Perfekt! In unserer Einrichtung, dem KATHARINENHOF AN DER HEIDE, setzen wir genau auf dein Engagement. Wir bieten dir:
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